Donnerstag, 25. November 2010

Plädoyer der Verteidiger von Hanna

Unserer Meinung nach ist Frau Hanna Schmitz unschuldig und zwar in allen 4 Anklagepunkten.

Im Anklagepunkt des Mordes an den Juden im KZ wiederspreche ich, es war damals "normal" Juden zu töten.
Sie wurde gewisser masen von der SS dazu benutzt und gezwungen, vermutlich wäre sie getötet worden wenn sie sich geweigert hätte. Wie viele Menschen opfern ihr Leben schon für jemanden der als Abschaum bezeichnet wird ?
Im ersten Anklagepunkt, dem des zurücklassens der Frauen in der Kirche, denke ich hat sie aus Verzweiflunmg gehandelt, sie wäre mit hoher Wahrscheinlichkeit von den Frauen überwältigt und getötet worden. Sie hatte mit Recht Angst vor ihren Vorgesetzten, da bei Ungehorsam getötet wird. Was hätten sie denn an ihrer Stelle getan ? Hätten sie die frauen rausgelassen und sich von ihnen umbringen lassen? Womöglich wäre es dann auch noch umsonst gewesen, da sie dann jemanden anderen geschickt hätten, der die Frauen in das KZ begleitet hätte.
Im zweiten Anklagepunkt, dem dass sie freiwillig zur SS gegangen und im KZ gearbeitet hat kann man damit enkräften, da Frau Scmitz sehr unter ihrem Analphabetismus leidete und schon ihr ganzes Leben lang vor Beförderungen "davongelaufen" ist. Sie hat immer versucht es vor ihren Kollegen zu verrbergen, sie hat versucht es zu ignorieren und das beste aus dem zu machen was sie kann.Sie wollte die Beförderung bei Siemens deswegen nicht, da sie als Sekretärin lesen und schreiben müsste dies aber verbergen wollte. Es hätte ihrer Tarnung auch nicht gut getan hätte sie danach keinen anderen Job genommen, was ihr in diesem Fall zum Verhängnis wurde, da es damals nicht viele Alternativen gab.
Unserer Meinung nach ist der dritte der Anklagepunkte kein nennenswerter, da sie sich extra die jungen, schwachen und kleinen Mädchen ausgesucht hat ihr vorzulesen weil sie ihnen den letzten Monat im KZ vor der Vergasung so erträglich wie möglich machen wollte. Sie hat ihnen ein besseren Schlafplatz verschafft, mehr zu essen gegeben und sie vor schwerer Arbeit in den Fabriken oder auf dem Bau geschützt.
Im letzten anklagepunkt muss man sagen das die Herren Staatsanwälte recht haben, man kann eine Selektion von 60 Frauen im Monat für die Gaskammern nicht rechtfertigen, allerdings hätte es unserer Meinung nach nichts gebracht, hätte sie sich geweigert da dann jemand anderer die Selektion weitergeführt hätte und sie womöglich ihr Leben für nichts gegeben hätte.

Hohes Gericht die Herren Staatsanwälte, aufgrund dieser Tatsachen und Entkräftungen plädiere ich auf  5 Jahre auf  Bewährung, da seither nichts passiert ist und sie nicht weiter getötet hat glauben wir kann man sie in ihrem Leben lassen und sie lediglich überwachen.

Wir danken für ihre Aufmerksamkeit !

1 Kommentar:

  1. Ich find es falsch zu argumentieren dass etwas normal war aber moralisch vollkommen falsch und damit diese eigentliche falsche Handlung zu rechtfertigen aber sonst gut geschrieben

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