Donnerstag, 25. November 2010

Plädoyer des Verteidigers

Ich halte Hanna in dem Anklagepunkt des Mordes für unschuldig, da es in des SS ein Muss und überall in ganz Deutschland es „normal“ war Juden zu töten. Sie wurde gezwungen von der SS das zu tun. Wir können heutzutage leicht sagen wir hätten es nicht getan, aber wir kennen die Umstände von damals nur teils und können uns in die damalige Zeit nicht rein zu versetzen. Das Argument: Warum ist sie zur SS gegangen und nicht woanders hin kann ich leicht entkräften. Denn der erste Grund für sie war ihre Schwäche zu verbergen den Analphabetismus, da sie bei Siemens eine Beförderung bekomme hätte und dann ihre Schwäche für jeden sichtbar gewesen wäre. Der zweite Grund ist, dass es zur damaligen Zeit nicht viele Berufe gab, die sie hätte anstatt der SS wählen können. Im zweiten Anklagepunkt, dem Zurücklassen der Frauen in der Kirche halte ich sie für unschuldig oder gleich schuldig wie die anderen Angeklagten. Der erste Grund für mich ist, dass sie nie gesagt hat, dass sie einen Schlüssel hatte, somit können wir nicht sagen, dass sie hätte aufschließen können. Der zweite Grund ist, wenn sie aufgeschlossen hätte was wäre dann passiert. Es wäre wie wenn man einen hungrigen Löwen aus seinem Käfig lässt. Hätten sie das getan? Ich halte sie alle nicht für moralisch so stark, dass sie es getan hätten und außerdem will ich mit meiner These ausdrücken, dass sie wahrscheinlich selbst zur SS gegangen wären. Zurück zu der Bombennacht. Was war mit den anderen Mitangeklagten warum haben sie ihnen nicht geholfen. Sie können zwar sagen Hanna Schmitz hat es uns verboten aber wenn sie so moralisch sind wären sie zu viert in der Lage gewesen sie zu überzeugen oder zu überwältigen, dass sie die Frauen freilässt. Ich halte Hanna für unschuldig, da wir keinen Beweis für einen Besitz des Schlüssel ihrerseits haben und sie die anderen und sich selbst in Gefahr gebracht hätte und die Frauen in absehbarer Zeit sowieso sterben mussten. Zu den Selektionen brauche ich meiner Meinung nach nicht viel sagen. Jeder der Angeklagten musste jemanden auswählen. Es war „normal“. Außerdem suchen wir uns im heutigen Leben auch Menschen aus mit denen wir befreundet sein wollen oder nicht. Im Übrigem kam der Befehl Menschen zu töten nicht von ihr sondern von Adolf HITLER sie musste lediglich auswählen wie wir es auch tun in unserem Leben.

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